§1 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen:
Kosthorst Digital, Goethestraße 21, 71332 Waiblingen, Deutschland, E‑Mail: info@kosthorst-digital.de (nachfolgend "Kosthorst Digital") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von diesen AGB ausdrücklich nichterfasst.
Die AGB bilden die Grundlage für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere Beratungs‑ und Entwicklungsleistungen, Workshops sowie den Vertrieb von Softwarelösungen.
§2 Begriffserklärungen
Künstliche Intelligenz (KI) – Computergestützte Systeme, die durch Mustererkennung und maschinelles Lernen Aufgaben ausführen, die üblicherweise menschliche Intelligenz erfordern.
Beratungsleistungen – Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von KI‑Lösungen, einschließlich Bedarfsanalyse, Konzeption, Projektbegleitung und strategischer Beratung.
Workshops – Schulungs‑ und Weiterbildungsformate zur Vermittlung von Fachwissen über KI‑Technologien, Tools und Methoden.
Entwicklungsleistungen – Planung, Gestaltung und Umsetzung von technologischen KI‑Lösungen, einschließlich Anpassung bestehender Technologien, Integration neuer Funktionen sowie Erstellung von Softwarekomponenten.
Softwarelösungen – Vom Anbieter bereitgestellte oder vertriebene Software (On‑Premise oder Cloud), die KI‑Funktionalitäten bereitstellt oder unterstützt.
Large Language Models (LLM) – Externe oder interne Sprachmodelle (z. B. GPT‑, Claude‑ oder Llama‑Modelle), die für Text‑ oder Sprachverarbeitung innerhalb von Projekten oder Softwarelösungen eingesetzt werden.
§ 3 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kosthorst Digital und dem Auftraggeber über Beratungs‑, Workshop‑, Entwicklungsleistungen sowie den Vertrieb von Softwarelösungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kosthorst Digital ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat.
Für spezifische Produkte (z. B. dem KI-gestützten Telefonassistenten, dem BEK Agent unter www.bek-agent.de) können ergänzende Geschäftsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen haben die produktspezifischen Bedingungen Vorrang.
Änderung der AGB:
Kosthorst Digtal kann diese AGB aus sachlichem Grund (etwa Gesetzesänderungen oder Erweiterung des Leistungsportfolios) ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird besonders hingewiesen.
§ 4 Leistungsumfang
Kosthorst Digital bietet insbesondere folgende Leistungen an:
a) Beratungsleistungen im Bereich KI
b) Workshops und Seminare zu KI‑Themen
c) Entwicklung von KI‑Anwendungen und ‑Softwarekomponenten
d) Vertrieb und Implementierung von Softwarelösungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Projektplan.
Kosthorst Digital ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich (§ 278 BGB).
§ 5 Einsatz von KI‑Technologien
Kosthorst Digital setzt KI‑Technologien unter anderem für Transkription und Analyse von Meetings, Datenverarbeitung, Berichtserstellung sowie Entwicklung und Optimierung von KI‑Modellen ein.
Art und Umfang des KI‑Einsatzes werden vor Vertragsschluss erläutert. Verlangt der Auftraggeber aus zwingenden Gründen einen eingeschränkten KI‑Einsatz, sind etwaige Mehrkosten oder Zeitverzögerungen gesondert zu vereinbaren.
Kosthorst Digital verarbeitet Daten ausschließlich zweckgebunden und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
§ 6 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder digitale Signatur zustande.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Einzelverträge ohne Mindestlaufzeit.
Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nicht drei Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Beratungs‑, Workshop‑ und Entwicklungsleistungen nach Zeitaufwand abgerechnet. Es gilt ein Tagessatz von 1 400 € oder ein Stundensatz von 190 €, wobei stets der für den Auftraggeber günstigere Betrag Anwendung findet.
Alternativ können Leistungen nach Pauschale vergütet werden; maßgeblich ist das jeweilige Angebot.
Software kann als Einmallizenz, Abonnement oder nutzungsabhängige Lizenz bereitgestellt werden; Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus Angebot oder Lizenzbedingungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Spesen werden gesondert berechnet.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellt Kosthorst Digital die vereinbarte Vergütung unmittelbar nach Auftragsannahme in Rechnung. Abweichende Abrechnungsmodalitäten, etwa monatliche Teilrechnungen, Meilenstein‑ oder Schlussrechnungen, können im Angebot oder Vertrag individuell festgelegt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung; alternative Zahlungswege können produktspezifisch vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist Kosthorst Digital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Bei Dauerschuldverhältnissen kann n die Vergütung einmal jährlich an nachweisliche Kostensteigerungen anpassen; die Erhöhung ist auf fünf Prozent pro Jahr begrenzt. Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent, kann der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden kündigen.
Kosten für den Einsatz von LLM und Hosting:
Soweit Projekte oder Softwarelösungen den Einsatz von Large Language Models (§ 2 Nr. 6) oder die Bereitstellung von Cloud‑Hosting‑Ressourcen erfordern, trägt der Auftraggeber – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – alle hieraus entstehenden nutzungsabhängigen Gebühren (insbesondere Token‑, Anfrage‑, Rechen‑ und Storage‑Kosten). Kosthorst Digital weist diese Kosten transparent aus oder legt die Abrechnungen der Drittanbieter offen.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
Seminare, Workshops und Beratungsleistungen:
a) Stornierung bis vier Wochen vor Beginn:
15 Prozent der vereinbarten Vergütung.
b) Stornierung bis zwei Wochen vor Beginn:
30 Prozent der vereinbarten Vergütung zuzüglich bis dahin angefallener Reisekosten.
c) Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn:
70 Prozent der vereinbarten Vergütung.
d) Stornierung weniger als drei Werktage vor Beginn:
90 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Projekttage oder ‑stunden (tage‑ oder stundenweise Abrechnung):
a) Stornierung bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin:
30 Prozent des Tagessatzes.
b) Stornierung bis eine Woche vor dem Termin:
50 Prozent des Tagessatzes.
c) Stornierung weniger als eine Woche vor dem Termin:
80 Prozent des Tagessatzes.
d) Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin:
100 Prozent des Tagessatzes.
Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen. Beendet der Auftraggeber ein Projekt vorzeitig, ist die volle vereinbarte Vergütung fällig.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosthorst Digital kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Stornierungen bedürfen der Schriftform; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei Kosthorst Digital.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig bereit und benennt einen kompetenten Ansprechpartner.
Er gewährleistet, dass bereitgestellte Daten genutzt werden dürfen und frei von Rechten Dritter sind.
Bei Nutzung von Stimmkloning‑Technologien holt der Auftraggeber die notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen ein und stellt neuromanufaktur von Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Leistungsänderungen
Kosthorst Digital darf bei sachlichem Grund (etwa Krankheit eines Trainers) gleichwertiges Ersatzpersonal stellen.
Inhaltliche oder terminliche Änderungen werden einvernehmlich vereinbart.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen für die Dauer des Projekts und fünf Jahre darüber hinaus.
Kosthorst Digital verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Datenschutzerklärung und schließt auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber kann einer Referenznennung (Name, Logo) jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
Kosthorst Digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Personen‑ und Produkthaftungsschäden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kosthorst Digital nur für Kardinalpflichtverletzungen und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens jedoch auf 2 000 €, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Für Datenverlust haftet Kosthorst Digital nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Leistungserbringung.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
§ 13 Urheber‑ und Nutzungsrechte
Kosthorst Digital behält sämtliche Rechte an Standard‑Komponenten, Bibliotheken und Algorithmen.
Der Auftraggeber erhält an speziell für ihn geschaffenen Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung; Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung durch Kosthorst Digital.
Schulungsmaterialien dürfen ausschließlich intern verwendet werden.
§ 14 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Die Parteien informieren einander unverzüglich über Beginn und Ende des Ereignisses.
§ 15 Exportkontrolle
Der Auftraggeber beachtet sämtliche Export‑, Zoll‑ und Sanktionsvorschriften und stellt neuromanufaktur von Ansprüchen Dritter frei.
§ 16 Aufbewahrung von Unterlagen
Kosthorst Digital bewahrt projektbezogene Unterlagen drei Jahre nach Projektende auf.
Originalunterlagen des Auftraggebers werden auf Verlangen herausgegeben; Kopien verbleiben, soweit erforderlich, beim Anbieter.
§ 17 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Waiblingen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kosthorst Digital ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.